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Betriebe, in denen Auszubildende immer den Hof fegen müssen, Auszubildende, die jeden Tag zu spät kommen und selten zur Berufsschule gehen. Das sind zwei extreme Beispiele, wenngleich welche aus der Praxis, für die Probleme, die in Ausbildungsverhältnissen entstehen können.

Ausbildungsverhältnisse sind keine Arbeitsverhältnisse, denn der pädagogische Aspekt steht im Vordergrund. Dieser Grundsatz wird von Auszubildenden und Ausbildern oft falsch verstanden, in der Folge kommt es zu Konflikten, wobei zu beachten ist, daß ein Ausbildungsverhältnis in der Regel nur durch fristlose Kündigung beendet werden kann. Ausbildungsrechtliche Bestimmungen gelten jedoch auch für andere Formen der Ausbildung, etwa den praktischen Studienteil im Rahmen des Studiums an den Berufsakademien.

Wir beraten Auszubildende und Ausbildungsbetriebe, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Kündigung auszusprechen über die rechtlichen Möglichkeiten, sprechen aber mit Ihnen auch über Alternativen. So moderieren wir entsprechende Gespräche zwischen beiden Seiten, wenn unsere Mandanten dies für sinnvoll halten.

 

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