Das Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den einzelnen Bürgern. Das maßgebliche Gesetz hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das seit über hundert Jahren existiert, jedoch im Laufe der Zeit den Besonderheiten einer modernen Dienstleistungsgesellschaft angepasst wurde. Dabei führte der wachsende Einfluß des Europarechts auch zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Im Wesentlichen enthält das BGB Vorschriften über die Abgabe von Willenserklärungen, die Berechnung der Fristen, Fragen der Verjährung sowie das Zustande-kommen und die Wirksamkeit von Verträgen. Neben dem Vertragsrecht regelt das BGB aber auch so spezielle Themen wie das Betreuungsrecht und das Erbrecht.

Andere Materien sind so speziell, daß sie in einem eigenen Gesetz zusammengefaßt worden sind. Das gilt beispielsweise auch für das private Versicherungsrecht. Einige Vorschriften über die private Unfall-, Berufsunfähigkeits(zusatz-) versicherung oder die private Krankenversicherung enthält das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Diese Bestimmungen werden jedoch von einer umfassenden Rechtsprechung ergänzt.

hier können Sie sich einen ersten Eindruck über unsere Kanzlei verschaffen
unsere Biographien in aller Kürze
Zu unseren Arbeitsschwerpunkten
zu unserer Kanzleiphilosophie
so finden Sie zu uns
so können Sie mit uns Kontakt aufnehmen
zu unseren Veröffentlichungen
zum Impressum
buttons
mehr über das Vertragsrecht
Informationen über den Forderungseinzug
mehr über den Verbraucherschutz
Informationen über das Versicherungsrecht
zum Betreuungsrecht
Informationen über das Erbrecht
zum Berufungs- und Revisionsrecht
Informationen über das Antidiskriminierungsrecht
weiter zur Seite 2 von 2