Das Verwaltungs- und Verfassungsrecht

Verwaltungsrecht ist immer in Fällen des staatlichen Handelns betroffen — unabhängig davon, ob es gegenüber Bürgern oder intern erfolgt. Das Verfassungsrecht des Bundes und der Länder hingegen bestimmt die Strukturen des Staatswesens und die Rechte der Bürger.

Beide Rechtsgebiete unterliegen in Abhängigkeit von der gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Entwicklung einer ständigen Wandlung. Regelmäßig müssen mit den verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Instrumentarien Antworten auf neue Fragen gefunden werden, wie auch das Verständnis des Staates einer ständigen Wandlung unterliegt; beides macht diese Rechtsgebiete überaus interessant.

Verfassungsrechtliche Mandate umfassen nicht nur den Bereich der Wahrung der Grundrechte, sondern auch Fragen des unmittelbar verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsrechtes, Fragen des Berufsrechtes, beginnend mit dem Schul-, über das Hochschul- bis hin zum Recht der jeweiligen Berufszulassung und –ausübung einschließlich des Beamtenrechtes. Verfassungsrecht ist auch betroffen, wenn sich Bürger gegen Gesetze wenden und wir überprüfen, ob Zustandekommen und Inhalt des Gesetzes oder einer darauf beruhenden Rechtsverordnung überhaupt verfassungskonform sind. Ein weiteres besonderes und von uns betreutes Gebiet ist das Wahlrecht.

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