Das Vereins- und Stiftungsrecht

Die Durchsetzung und Förderung gemeinsamer Interessen führt Menschen in Vereinen zusammen. Doch schon in der Gründungsphase tauchen viele Fragen auf. Ist die Eintragung ins Vereinsregister zwingend? Welche Formalien sind bei der Eintragung zu beachten? Wie muß die Satzung gestaltet sein? Wann ist der Verein gemeinnützig? Was unterscheidet einen ideellen von einem wirtschaftlichen Verein? Dies ist nur eine kleine Auswahl an möglichen Problemen. Die vereinsrechtlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, §§ 21 ff, und ergänzend in der Satzung des jeweiligen Vereins.

In der Realität stellen sich trotzdem immer wieder viele Fragen und Probleme. Ist der Gründungsakt vollzogen, treten oft weitere Schwierigkeiten auf. Dies betrifft vor allem haftungs- und steuerrechtliche Fragen.

Immer wieder treten auch Probleme zwischen einzelnen Mitgliedern, Mitgliedern des Vorstandes, oder innerhalb der Führungsgremien des Vereins auf. Diese haben nicht selten einen persönlichen Hintergrund, werden dann aber oft über die Satzung ausgetragen.

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