Das Kirchenrecht

Das Kirchenrecht regelt sowohl das Verhältnis der staatlichen Rechtsordnung zur Religion und zu Religionsgemeinschaften, als auch die innere Rechtsordnung der Kirchen. Wegen der unterschiedlichen Geschichte, Tradition und des unterschiedlichen Selbstverständnisses der verschiedenen Religionsgemeinschaften existiert unterschiedliches Kirchenrecht, schon für die evangelische und die katholische Kirche. Hinzu tritt das Recht des Judentums und des Islam.

Zwar verfolgt die deutsche Rechtsordnung grundsätzlich den Anspruch der Trennung von Staat und Kirche, der jedoch an vielen Stellen durchbrochen wird. Zudem garantiert das Grundgesetz die Religionsfreiheit und die besondere Stellung Religionsgemeinschaften. Andererseits führt die zunehmende Präsenz anderer Religionen, u. a. des Islam und die rückläufige Zahl der Mitglieder christlicher Religionen in Deutschland dazu, daß das Verhältnis von Staat und Kirchen und das Verhältnis der verschiedenen Religionsgemeinschaften untereinander vermehrt diskutiert werden.

Kirchenrechtliche Mandate umfassen daher eine große Spannbreite. Einerseits Fälle wie die Suspendierung eines Pfarrers, die Auflösung eines Gemeindekirchenrates, Wahlanfechtungen, disziplinarische Maßnahmen oder die Versagung des Pfarramtes für behinderte Pfarrer.

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