Das Arbeitsrecht

Von Abfindung bis Zeugnis — das Arbeitsrecht ist ein sehr spezielles, komplexes, uneinheitliches und vor allem ein sehr spannendes Rechtsgebiet. Es umfaßt zunächst alle Fragen des Arbeitsverhältnisses von der Begründung bis zur Beendigung. Schon bei der Bewerbung stellen sich rechtliche Fragen, etwa ob der Bewerber einen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten und Auslagen für ein Bewerbungsgespräch hat. Im Bereich des öffentlichen Dienstes, aber zunehmend auch bei privaten Arbeitgebern, kommt es darauf an, ob die Stellenausschreibung richtig erfolgt und das Bewerbungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses umfassen arbeitsrechtliche Mandate die ganze Fülle des Arbeitslebens: Häufig geht es um die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem jeweiligen Arbeits- oder einem Tarifvertrag, um gesetzliche Verpflichtungen. Arbeitsverträge müssen ausgelegt werden, neuerdings sind auch die Klauseln in den Arbeitsverträgen durch die Gerichte überprüfbar.

Nicht einfach zu beantworten ist schon die Frage nach der Arbeitnehmereigenschaft. Um Lohnnebenkosten einzusparen, versuchen viele Arbeitgeber, die Tätigkeiten auf „freie Mitarbeiter“, „Subunternehmer“ oder „Handelsvertreter“ zu übertragen.

weiter zur Seite 2 von 5
hier können Sie sich einen ersten Eindruck über unsere Kanzlei verschaffen
unsere Biographien in aller Kürze
Zu unseren Arbeitsschwerpunkten
zu unserer Kanzleiphilosophie
so finden Sie zu uns
so können Sie mit uns Kontakt aufnehmen
zu unseren Veröffentlichungen
zum Impressum
buttons
mehr zum Thema Kündigung und Kündigungsschutz
Informationen über das Arbeitszeugnis
mehr zum Thema "Mobbing" und "Bossing"
Informationen über befristete Arbeitsverträge
mehr über Ihre Rechte bei Teilzeitarbeit
mehr über die Thematik "Abmahnung"
mehr über den Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht
mehr über die Besonderheiten eines Ausbildungsvertrages
Informationen über das öffentliche Dienstrecht